Gebrauchte Immobilie: Hoher Zuschuss für die Energieberatung
Geregelt ist die Förderung für Energieberatungen in der "Richtlinie über die Förderung der Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)". Für Eigentümer bedeutet das einen attraktiven Zuschuss: Er beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 850 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Eigentümergemeinschaften (WEG) erhalten darüber hinaus einmalig 250 Euro, damit die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung erläutert werden können.
Was beinhaltet die Energieberatung?
Eigentümer erfahren im Rahmen der Energieberatung, wie das Wohngebäude energetisch saniert werden kann. Möglich ist sowohl eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch die Umsetzung einzelner Sanierungsmaßnahmen. Der Sanierungsfahrplan enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz, wenn Eigentümer die energetische Sanierung nach und nach angehen wollen (Schritt-für-Schritt-Sanierung). Ein wichtiger Bestandteil der Beratung sind die voraussichtlichen Sanierungskosten und die Förderung.
Nach Abschluss der Energieberatung erhalten Eigentümer einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Diese visuelle Darstellung erleichtert den Überblick und bringt bei der Förderung einen Bonus! Wer innerhalb von 15 Jahren Maßnahmen aus dem iSFP umsetzt, erhält 5 Prozent mehr Zuschuss vom BAFA (iSFP-Bonus).
Zuschuss für die Energieberatung beantragen
Gefördert wird die Energieberatung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für alle Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Zugelassene Energieberater/innen finden Eigentümer in der Liste der Energie-Effizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes.
Antragstellung für die Energieberatung Schritt für Schritt:
- Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online über das BAFA-Portal.
- Das BAFA erteilt dann einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.
- Erst nach(!) der Antragstellung kann die Energieberaterin / der Energieberater beauftragt werden. Wichtig: Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird!
- Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das Beratungshonorar.
- Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.
- Das BAFA zahlt den Zuschuss aus.
Wer den Antrag nicht selber stellen möchte, kann auch seinen Energieberater damit beauftragen: Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin / der Energieberater den Antragsprozess komplett übernehmen.
Außerdem können Eigentümer mit ihrem Energieberater vereinbaren, dass sie nur den Eigenanteil des Honorars zahlen und nicht die komplette Rechnung. Dafür müssen Eigentümer das BAFA ermächtigen, den Zuschuss an die Energieberaterin / den Energieberater auszuzahlen. Voraussetzung dafür ist das Formular "Ermächtigung".
Mit freundlicher Genehmigung von aktion-pro-eigenheim.de
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